Die Richtlinien der IUCN sehen Forschung für ein Wildnisgebiet der Kategorie I verpflichtend vor. Dadurch dürfen die Lebensgemeinschaften des Schutzgebietes jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Die Forschungsarbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den wissenschaftlich und fachlich zuständigen Gremien, wie Universitäten und Behörden, abgewickelt.