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Das Wildnisgebiet

Das Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal bewahrt mit dem Urwald Rothwald den größten Urwaldrest des gesamten Alpenbogens und ist seit 2017 UNESCO-Weltnaturerbe.

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Exkursionen

Exkursionen in das Wildnisgebiet bieten die Möglichkeit die Wildnis hautnah zu erleben.

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Haus der Wildnis

Dem Urwald so nah wie nie! Das Haus der Wildnis und seine Ausstellunggeben dank moderner Technik einmalige Einblicke in den größten Urwald des Alpenbogens.

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Über uns

Die Schutzgebietsverwaltung des Wildnisgebietes Dürrenstein-Lassingtal hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen eine emotionale Verbundenheit mit der Natur zu ermöglichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal.

AGB für Exkursionen und Veranstaltungen im Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal

1)Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für geführte Exkursionen und Bildungsveranstaltungen, die von der Schutzgebietsverwaltung des Wildnisgebietes Dürrenstein-Lassingtal durchgeführt werden.Mit der Buchung erkennt die teilnehmende Person diese AGB verbindlich an

2) Vertragsabschluss

(1) Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Verein Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein-Lassingtal zustande.

(2) Die buchende Person ist verpflichtet, alle angemeldeten Teilnehmer*innen über Inhalt und Bedingungen dieser AGB vollständig zu informieren.

(3) Tickets sind übertragbar, sofern die Ersatzperson die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

3) Buchungs- und Teilnahmebedingungen

(1) Mit der Buchung bestätigt die teilnehmende Person:· Die Exkursion findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.· Geeignete, der Exkursion entsprechende Kleidung und Ausrüstung sind erforderlich.· Bei unzureichender Ausrüstung oder fehlender Eignung kann ein Ausschluss von der Teilnahme erfolgen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.· Änderungen im Ablauf, in der Routenwahl oder im Programm sind aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder naturschutzfachlichen Gründen möglich.· Den Weisungen der Exkursionsleitung ist während der gesamten Dauer der Exkursion uneingeschränkt Folge zu leisten.

(2) Das Mitführen von Hunden ist aus Gründen des Naturschutzes sowie zur Vermeidung von Störungen der Tierwelt nicht gestattet.

(3) Bei Buchungen für Dritte verpflichtet sich die buchende Person, alle relevanten Informationen (Schwierigkeit, Ausrüstung, Treffpunkt, Ablauf) weiterzugeben.

(4) Die Schutzgebietsverwaltung ist berechtigt, Teilnehmende bei sicherheitsgefährdendem Verhalten, unzureichender Ausrüstung oder Nichtbefolgung von Anweisungen von der Exkursion auszuschließen.

4) Gesundheitliche und medizinische Hinweise

(1) Im Interesse der Sicherheit aller teilnehmenden Personen werden diese ersucht, die betreuenden Guides bzw. die Exkursionsleitung vor Beginn der Exkursion über bestehende gesundheitliche oder medizinische Bedürfnisse und Risiken zu informieren. Dazu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Herz- und Kreislauferkrankungen, Krampfanfälle, Diabetes, Allergien (insbesondere gegen Insektenstiche) sowie sonstige relevante gesundheitliche Einschränkungen.

(2) Die Bekanntgabe dieser Informationen erfolgt freiwillig und wird streng vertraulich behandelt. Die Angaben dienen ausschließlich der Sicherheit der teilnehmenden Person und der Gruppe.

(3) Die teilnehmende Person bestätigt mit der Buchung, selbst für die Einschätzung ihrer gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme verantwortlich zu sein.

(4) Die Schutzgebietsverwaltung behält sich vor, Teilnehmer*innen bei unangemessenem Verhalten, offensichtlicher gesundheitlicher Gefährdung und/oder Alkoholisierung aus Sicherheitsgründen von der Exkursion auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5) Schwierigkeitsstufen und Anforderungen

Die Exkursionen werden nach folgenden Schwierigkeitsstufen eingeteilt:

· Leicht:

  • Trittsicherheit im weglosen Gelände wird bei jeder Exkursion vorausgesetzt!
  • Exkursion findet bei jedem Wetter statt. Achten Sie auf entsprechende Kleidung.
  • Auf angepasste Ausrüstung, Verpflegung und eine entsprechende Kondition achten.

· Mittel:

  • Trittsicherheit im weglosen Gelände wird bei jeder Exkursion vorausgesetzt.
  • Exkursion findet bei jedem Wetter statt. Achten Sie auf entsprechende Kleidung.
  • Auf angepasste Ausrüstung, Verpflegung und eine entsprechende Kondition achten.
  • Steiles, steiniges und wurzeliges Gelände mit teilweise ausgesetzten Stellen.
  • Hohe Bergschuhe werden vorausgesetzt.

· Schwer:

  • Trittsicherheit im weglosen Gelände wird bei jeder Exkursion vorausgesetzt.
  • Exkursion findet bei jedem Wetter statt. Achten Sie auf entsprechende Kleidung.
  • Auf angepasste Ausrüstung, Verpflegung und eine entsprechende Kondition achten.
  • Steiles, steiniges und wurzeliges Gelände mit teilweise ausgesetzten Stellen.
  • Hohe Bergschuhe und Schwindelfreiheit werden vorausgesetzt.
  • Hohe Anforderung an die körperliche Ausdauer.

Die jeweilige Einstufung ist der Exkursionsbeschreibung zu entnehmen und verbindlich.

6) Preise und Ermäßigungen

(1) Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten Preise.

(2) Kinder unter 14 Jahren erhalten:· 20 % Ermäßigung bei Wildnis- und Fach-Exkursionen,· 50 % Ermäßigung bei Familien-Exkursionen.

(3) Der Bustransfer vom Treffpunkt ins Schutzgebiet ist im Teilnahmebetrag enthalten, sofern dies in der Ausschreibung angegeben ist.

7) Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich online über die Website der Schutzgebietsverwaltung. Die Teilnahme ist nur nach vollständigem Zahlungseingang möglich.

8) Stornobedingungen

(1) Stornierungen sind ausschließlich über die verwendete Buchungsplattform vorzunehmen. Nach Abschluss der Buchung erhält die buchende Person eine Bestätigungs-E-Mail, die eine Schaltfläche „Buchung verwalten“ enthält, über welche Stornierungen vorgenommen werden können. Diese Schaltfläche befindet sich nicht auf dem Ticket selbst und ist ausschließlich über die Bestätigungs-E-Mail zugänglich.

(2) Es gelten folgende Stornobedingungen:· Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Rückerstattung.· Ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung.

(3) Bei Nichterscheinen gilt die Buchung als konsumiert.

(4) Bei Abbruch der Exkursion durch die teilnehmende Person besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(5) Wird eine teilnehmende Person aufgrund unzureichender Ausrüstung, sicherheitsgefährdenden Verhaltens oder Nichtbefolgung von Anweisungen ausgeschlossen, bleibt der volle Teilnahmebetrag geschuldet

9) Absage oder Abbruch durch die Schutzgebietsverwaltung

(1) Die Schutzgebietsverwaltung behält sich vor, Exkursionen aus wichtigen Gründen abzusagen oder abzubrechen, insbesondere bei:· Gefahr für Leib und Leben,· behördlichen Anordnungen,· höherer Gewalt,· Erkrankung der Exkursionsleitung,· zu geringer Teilnehmerzahl.

(2) In diesem Fall wird der bereits bezahlte Teilnahmebetrag vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

10) Datenschutz und Kommunikation

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Durchführung der Exkursion verarbeitet.

(2) Name und Kontaktdaten dürfen an die jeweilige Exkursionsleitung weitergegeben werden.

(3) Im Rahmen von Exkursionen und Bildungsveranstaltungen des Wildnisgebietes Dürrensein-Lassingtal können vor Ort Fotos und Videos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Kommunikation angefertigt werden.

11) Haftung

(1) Die Teilnahme an den Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Die Schutzgebietsverwaltung muss für sich und ihre Exkursionsleitungen wegen der in der freien Natur zwingend vorhandenen Unwägbarkeiten sowie angesichts des breiten Spektrums der angebotenen Leistungen für die gesamte Geschäftsverbindung mit der Kund*in, den Ausschluss der Haftung für Sachschäden, soweit dieser Schaden leicht fahrlässig herbeigeführt wurde, beanspruchen. Für Personenschäden und vorsätzlich sowie für krass grob fahrlässig herbeigeführte Schäden gilt die gesetzliche Regelung.

(3) Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen, unzureichende Ausrüstung, Selbstüberschätzung oder Missachtung von Anweisungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.(4) Für mitgeführte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

12) Widerrufsrecht

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit fixem Termin handelt.

13) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt österreichisches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Schutzgebietsverwaltung, sofern keine zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Lunz am See, am 18.02.2026